Sicher durch den Winter - Tipps für Hausbesitzer und Mieter

Das Thermometer fällt nachts schon deutlich unter null Grad, der erste Schnee ist gefallen und damit beginnt für viele Hausbesitzer und Mieter der Winterstress. Was beim Frostschutz für die Wasserleitung beachtet werden sollte und wie man mit Schnee auf dem Dach und der Photovoltaikanlage umgeht, beantworten die deutschen Versicherer mit kurzen Verbraucher-Tipps.

Frostschutz für die Wasserrohre – Leitungswasserschäden vorbeugen

Leitungswasserschäden führen seit Jahren die Statistik in der Wohngebäude- und Hausratversicherung an. Allein 2011 zahlten die Versicherer ihren Kunden über 2,1 Milliarden Euro für Schäden durch undichte Wasserleitungen.

1.   Der effektivste Schutz gegen Leitungswasserschäden ist Heizen!

2.   Die Frostschutzstellung * am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der so genannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

3.   Achten Sie also darauf, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden. Drehen Sie das Ventil nie vollständig zu. Schenken Sie unbeheizten und wenig genutzten Räumen besondere Aufmerksamkeit.

4.   Auch in punkto Heizkosten ist eine konstante Raumtemperatur unter dem Strich häufig günstiger als das permanente Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schützt

Schutz vor den finanziellen Folgen eines Leitungswasserschadens bietet die Hausratversicherung. Damit ist der komplette Hausrat vom Kleiderschrank über die Wohnzimmereinrichtung bis zum Computer versichert. Leitungswasserschäden am Wohnhaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Auch die Garage oder das Gerätehaus auf dem Grundstück sind hier mit abgesichert.

Noch mehr Tipps zum Vorbeugen von Leitungswasserschäden bietet der Informationsflyer „Kleines Leck, großer Schaden“, der kostenfrei bestellt werden kann.

Schneelasten auf dem Dach

Was von außen hübsch anzusehen ist, verbirgt oftmals ein Risiko: Schnee auf dem Dach. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten daher regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Immer wieder kommt es zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt.

1.   Unterschätzen Sie das Gewicht nicht: Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann – abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt – mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen.

2.   Wer unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte einen örtlichen Dachdeckerinnungsbetrieb fragen oder bei der Feuerwehr anrufen.

3.   Haus- und Wohnungsbesitzer sollten nicht selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.

Elementarschadenversicherung schützt vor Schneedruckschäden

Was viele nicht wissen: Beschädigungen, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Wer sich hier vor den finanziellen Folgen eines Schneeschadens auf dem Dach schützen möchte, sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken.

Schnee auf der Photovoltaikanlage

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach mit einer Dachneigung von mehr als 30 Grad installiert, so ist der Betreiber auch bei Schnee ohne Sorge. Denn ab diesem Neigungswinkel rutscht der Schnee von allein ab.
Alle anderen PV-Anlagen-Betreiber müssen selbst dafür sorgen, dass die PV-Module vom Schnee befreit werden. Doch besteht bei allen Arbeiten auf dem Dach, besonders bei Schnee und Eisglätte, erhöhte Gefahr abzurutschen und abzustürzen, mit möglichen schweren Verletzungen als Folge.

1.   Steigen Sie niemals ungesichert auf das Dach oder versuchen, den Schnee von einem Fenster aus stehend mit einem Haushaltsbesen zu beseitigen.

2.   Achten Sie bei der Beräumung der Solarmodule darauf, dass diese nicht durch das Schneeräumwerkzeug beschädigt werden. Scharfe Kanten können größere Schäden an den empfindlichen Modulen anrichten.

3.   Befreien Sie die PV-Module regelmäßig und am besten gleich nach dem Schneefall vom Schnee.

Mit der Wohngebäudeversicherung auf der sicheren Seite

Schäden an Photovoltaikanlagen können über die Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle PV-Anlagen-Versicherung abgesichert werden.

Unter gdv.de/wintereinbruch finden Sie noch weitere Tipps zu den Rechten und Pflichten von Versicherungskunden.

Ansprechpartnerin:
Kathrin Jarosch
Tel.: 030 / 20 20 – 51 80
E-Mail: k.jarosch@gdv.de

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