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Rentensteuer

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert. Die sogenannte Rentensteuer stellt keine separate Steuerart dar, sondern bezeichnet die auf Renteneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer.

Von allen gewährten Renten (Bestandsrenten und ab 2005 gewährten Renten) werden einheitlich 50 Prozent besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in mehreren Stufen von 2 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und dann mit weiteren Schritten von 1 % ab 2021 bis 100 % im Jahre 2040. 

Renten - Ampel:

Wenn Sie als Rentner ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können Sie sich mit dem nachfolgenden Rentenrechner informieren, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen und ob Sie eventuell Steuern zahlen müssen.

Renten - Ampel(c) steuerberaten.de

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