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10 Vermögensnachfolge-Strategien - Tipp 8

8. Berliner Testament  -  Steuergefahr gesunken

Das weitverbreitete Berliner Testament ist ein Gemeinschaftliches Ehegattentestament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und zugleich bestimmen, wer Erbe des Letztversterbenden wird. Zu Recht wurde oft vor den Erbschaftsteuergefahren gewarnt, denn ein- und dasselbe Vermögen wurde in vielen Fällen doppelt besteuert, nämlich im ersten und dann noch einmal im zweiten Erbfall. Hinzu kommt für den Überlebenden das Problem der Pflichtteilsansprüche der Kinder. Steuerlich lieferte die Reform jetzt eine spürbare Entschärfung, denn bleibt der überlebende Ehepartner als Erbe in dem selbstgenutzten Familienheim zehn Jahre wohnen, muß für diese Immobilie, die häufig den Hauptwert des Nachlasses ausmacht, überhaupt keine Erbschaftsteuer gezahlt werden. Der Erbschaftsteuerfreibetrag bleibt gänzlich unberührt. Die gleiche Privilegierung erfahren Kinder, allerdings mit einer Begrenzung auf 200 qm (darüber ist anteilig zu versteuern).

Gestaltungstipp von Prof. Groll: 
„Viele Eltern wünschen primär eine wechselseitige Absicherung und errichten daher ein Berliner Testament. In der Vergangenheit haben aber nicht wenige wegen der genannten steuerlichen Nachteile davor zurückgescheut. Diese Bedenken sind nun vielfach nicht mehr begründet. Das Berliner Testament ist für viele wieder eine attraktive Lösung geworden.“


Ein Beitrag vom Deutschen Forum für Erbrecht e.V. vom 04.05.2010
Prannerstr. 6 • 80333 München
Präsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch-Eckardt, 
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross
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