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10 Vermögensnachfolge-Strategien - Tipp 5

5. Pflegevergütung  -  Eine Zugabe zum Erbe

Bei der Verteilung des Nachlasses kann man vorab eine Art Sondervergütung verlangen, wenn man den Verstorbenen nachhaltig gepflegt hat, allerdings mußte man dadurch bisher Einkommenseinbußen erlitten haben. Diese Voraussetzung hat der Gesetzgeber mit der Reform gestrichen. Jedoch: Die Sondervergütung erhalten nur Abkömmlinge des betreuten Erblassers. Außerdem: Hat dieser eine letztwillige Verfügung getroffen, entfällt der Anspruch ebenfalls.

Gestaltungstipp von Prof. Groll: 
„Da die Miterben den Umfang der Betreuungsleistungen im Erbfall nicht selten bestreiten werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig Nachweise zu sammeln, ggf. auch in Form von Bestätigungen seitens der betreuten Person, soweit diese dazu in der Lage ist.“


Ein Beitrag vom Deutschen Forum für Erbrecht e.V. vom 04.05.2010
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Präsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch-Eckardt, 
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