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Elektromobile
Was sind Elektromobile?
Elektromobile (auch Elektro-Scooter) sind elektrisch betriebene kleine einsitzige Leichtfahrzeuge. Rechtlich werden Elektromobile den motorisierten Krankenfahrstühlen zugeordnet.
Wer nutzt Elektromobile?
Elektromobile werden vorwiegend von gehbehinderten Personen bzw. Personen mit mobilitätseinschränkender Erkrankung genutzt.
Braucht man eine Fahrerlaubnis für Elektromobile?
Eine Fahrerlaubnis für Elektromobile wird nicht benötigt, wenn
- die Leermasse des Elektromobils (inklusive Batterien, ohne Fahrer) 300 Kg Gewicht nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse unter 500 Kg liegt,
- die Breite des Elektromobils unter 1,10m liegt,
- die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils 15 km/h nicht übersteigt.
Muss ein Elektromobil zur Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, KÜS etc.)?
Nein. Da Elektromobile nach §4 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) zu den motorisierten Krankenfahrstühlen zählen, sind sie von der Hauptuntersuchung befreit.
Worin unterscheiden sich Elektromobil und Elektro-Rollstuhl?
Elektromobile unterscheiden sich von Elektro-Rollstühlen durch die direkte Lenkung. Für die Steuerung des Elektromobils werden also beide Arme benötigt.
Müssen Elektromobile zugelassen werden?
Elektromobile sind zulassungsfrei, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt.
Beträgt die Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h, muss eine Bauartgenehmigung (ABE) oder eine Genehmigung für die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen.
Darf ein Elektromobil im Straßenverkehr genutzt werden?
Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, darf das Elektromobil nicht auf Straßen benutzt werden, sondern nur auf Rad-, Feld- und Gehwegen. Erreicht die Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils Werte über 6 km/h, muss das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden und darf dann im Straßenverkehr genutzt werden.
Wird für die Nutzung eines Elektromobils eine Haftpflichtversicherung benötigt?
Eine Haftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden absichert, muss nur dann abgeschlossen werden, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils 6 km/h übersteigt.
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