Pflegestärkungsgesetz II »

Pflegestärkungsgesetz I

Mit der Einführung des Ersten Pflegestärkungsgesetzes erhalten Pflegebedürftige in Deutschland seit 01.01.2015 mehr Leistungen. 

So wurden die Leistungen für die Ambulante Hilfe, für die stationäre Pflege und für die Pflege zu Hause deutlich verbessert. Außerdem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet und die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen deutlich erhöht.

Zusammenfassung der Leistungsänderungen

  • Für die Pflege zu Hause werden die Leistungsbeträge deutlich erhöht
  • Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel steigen
  • An Demenz Erkrankte haben einen deutlich erweiterten Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung
  • Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt
  • Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege werden die Leistungen angehoben
  • Neue Wohnformen werden umfangreicher unterstützt
  • Für die stationäre Pflege werden die Leistungsbeträge erhöht
  • Die Anzahl der Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wird erhöht und die Entlohnung verbessert
  • Entlastung der Nachfolgegenerationen durch den Pflegevorsorgefonds



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