Pflegeversicherung und Pflegeleistungen

Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Pflegeversicherung zum 01.01.1995 eine letzte große Lücke in der Sozialen Versorgung in Deutschland geschlossen. Die Pflegeversicherung soll den Bürgern für die wesentlichen Lebensrisiken einen angemessenen Schutz garantieren.

Leistungsübersicht der Pflegeversicherung

(Stand vom 01.08.2015)

Häusliche Pflege

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

 Pflegegeld monatlich
  keine Pflegestufe - 123 €
  Pflegestufe I 244 € 316 €
  Pflegestufe II 458 € 545 €
  Pflegestufe III 728 € 728 €
  Härtefälle - -
   
 Sachleistungen monatlich bis zu
  keine Pflegestufe 231 €
  Pflegestufe I 468 € 689 €
  Pflegestufe II 1144 € 1298 €
  Pflegestufe III 1612 € 1612 €
  Härtefälle 1995 € 1995 €

Verhinderungspflege¹⁄² bis zu 6 Wochen p.a.

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

 durch nahe Angehörige bis zu
  keine Pflegestufe 184,50 € 
  Pflegestufe I 366 €  474 € 
  Pflegestufe II 687 €  817,50 € 
  Pflegestufe III 1092 € 1092 € 
 durch sonstige Personen
  keine Pflegestufe bis zu 1612 € 
  Pflegestufe I-III bis zu 1612 €  bis zu 1612 € 

Kurzzeitpflege² bis zu 4 Wochen p.a.

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  keine Pflegestufe - bis zu 1612 €
  Pflegestufe I-III bis zu 1612 € bis zu 1612 €

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  keine Pflegestufe bis zu 231 € 
  Pflegestufe I bis zu 468 €  bis zu 689 € 
  Pflegestufe II bis zu 1144 €  bis zu 1298€ 
  Pflegestufe III bis zu 1612 € bis zu 1612 € 

Zusätzliche Betreuungs- u. Entlastungsleistungen³ monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

 
     Grundbetrag  Erhöhter Betrag
  keine Pflegestufe bis zu 104 € bis zu 208 €
  Pflegestufe I bis zu 104 €  bis zu 104 € bis zu 208 €
  Pflegestufe II bis zu 104 €  bis zu 104 € bis zu 208 €
  Pflegestufe III bis zu 104 € bis zu 104 € bis zu 208 €

Zus. Leistungen für ambulant Betreute in Wohngruppen monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe 0 205 €
  Pflegestufe I-III 205 €

Vollstationäre Pflege pauschal monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe 0
  Pflegestufe I 1064 €
  Pflegestufe II 1330 €
  Pflegestufe III 1612 €
  Härtefälle 1995 €

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Behinderte mtl.

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe I-III 10% des Heimentgelts, höchstens 266 €

Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) bis zu monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe 0⁴ 40 €
  Pflegestufe I-III 40 €

Technische Pflegehilfsmittel

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe 0 100 % der Kosten
  Pflegestufe I-III 100 % der Kosten

Wohnumfeld-Verbesserungsmaßnahmen je Maßnahme

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe 0 bis zu 4000 € (max. 16000 € je Wohngruppe)
  Pflegestufe I-III bis zu 4000 € (max. 16000 € je Wohngruppe)

Pflegeunterstützung für Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe I-III 90% bei Bezug von beitragspflichtigen Einmal-
zahlungen in den letzten 12 Kalender-
monaten vor Freistellung von der Arbeit 
unabhängig von deren Höhe
100 % - des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen mtl.

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe I-III 8,51 €
  im Beitrittsgebiet
  Pflegestufe I-III 7,25 €

Zuschüsse zur Krankenversicherung für Pflegepersonen monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe I-III  bis zu 137,97 €

Zuschüsse zur Pflegeversicherung für Pflegepersonen monatlich

                                                         Personen ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz

Personen mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

  Pflegestufe I-III bis zu 22,21 €


Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

  • Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen⁷
  • Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld und Beiträgen/Zuschüssen für Pflegepersonen bei Pflegezeit
  • Hilfestellung durch wohnortnahe Pflegestützpunkte zur Stärkung der Pflege bei häuslicher und stationärer Versorgung
  • Individuelle Pflegeberatung
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans unter Berücksichtigung sämtlicher im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und sachgerechten Hilfen
  • Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen nach erstmaliger Einreichung des Leistungsantrags durch die Pflegekassen, auf Wunsch auch beim Pflegebedürftigen zu Hause
  • Vergabe von Beratungsgutscheinen zu unabhängigen und neutralen Beratungsstellen, falls die Erstberatung der Pflegekasse nicht fristgerecht erfolgen kann.
  • Übermittlung von Leistungs- und Preisvergleichslisten über zugelassene Pflegeeinrichtungen
  • Informationen zu Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen
  • Informationen über integrierte Versorgungsverträge/Teilnahme an der integrierten Versorgung im Einzugsbereich des Antragstellers
  • Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe
  • Leistungs- und Preisvergleichslisten über niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Förderung von aktivierenden und rehabilitativen Maßnahmen durch Bonuszahlungen an Pflegeeinrichtungen für deutliche Reduzierung des Hilfebedarfs

Fußnoten:

Notwendige Aufwendungen werden auf Nachweis bis zum Grenzbetrag erstattet.

2
Während der Verhinderungspflege sowie der Kurzzeitpflege wird für jeweils bis zu 4 Wochen p.a. die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgewährt.

3
Je nach Ausmaß und Schwere der Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen, die zur dauerhaften erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Seit dem 1.1.2015 erhalten auch Pflegebedürftige in den Pflegestufen I bis III, bei denen keine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, sondern die ausschließlich oder vorwiegend körperlich eingeschränkt sind, einen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 104 Euro im Monat.

4
betrifft Versicherte ohne Pflegestufe mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

5
unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel, zu leisten. Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise und damit unentgeltlich ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt.

6
Zumindest ärztliche Bescheinigung über das voraussichtliche Vorliegen von Pflegebedürftigkeit

7
Bei mindestens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von mehr als 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Altersrente bezieht. 


 

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