Geldanlage-Anbieter

Wer im Internet nach den besten Geldanlage-Anbietern sucht, landet schnell bei Vergleichsportalen. Dort findet der Suchende diejenigen Finanzdienstleister, die nach Geldanlage-Kategorien sortiert die höchsten Zinsen bieten.

Der Zins ist durchaus ein wichtiges Kriterium für die Auswahl eines Finanzproduktes, allerdings sollten noch weitere Kriterien berücksichtigt werden, die so manches Angebot in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die Bonität des Anbieters ist so ein Kriterium, dem gerade bei der Vielzahl der am Finanzmarkt agierenden Anbieter eine wichtige Bedeutung zukommt. Nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" sollte jeder Anleger vor einer Geldanlage überprüfen, wie hoch die Chancen sind, dass der Anbieter nicht nur die Zinsen, sondern auch das angelegte Kapital zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen kann.

Doch wie soll ein Anleger die Bonität überprüfen? Welche Geldanlageinstitute haben welche Träger? Welche Marktteilnehmer gibt es überhaupt im Bereich Geldanlage und welche Einlagensicherungssysteme greifen im Fall der Fälle?

Übersicht der wichtigsten Marktteilnehmer: 

Universalbanken

Das Bankensystem in Deutschland ist in drei Sektoren untergliedert, die sich im Wesentlichen durch die Eigentümerstruktur unterscheiden:

Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken und Genossenschafts-banken (Drei-Säulen-Struktur) 

» Privatbanken

Privatbanken sind Kreditinstitute, die sich in privatem Besitz befinden, eine privatrechtliche Rechtsform aufweisen und zu deren Gesellschaftern weder die öffentliche Hand noch Genossenschaftsmitglieder gehören. 

Für Privatbanken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) als Einlagensicherungssystem zuständig. Durch die EdB wird ein Schutz der Einlagen pro Kunde bis zu 100.000 Euro gewährleistet. Es gibt auch Ausnahmefälle, die bis 500.000 Euro absichern. Zusätzlich können Privatbanken die Einlagen ihrer Kunden in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken absichern, was bei den meisten Privatbanken zu einer Sicherungsgrenze jenseits von 1 Million Euro pro Kundeneinlage führt. Wer also Einlagenschutz über dem Standard-Einlagensicherungssystem durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken sucht, sollte sich vor der Geldanlage beim Kreditinstitut über den weitergehenden Einlagenschutz informieren.

» öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten werden alle Kreditinstitute gezählt, deren Träger mehrheitlich oder komplett die öffentliche Hand ist. Zu den öffentlichen Trägern gehören der Bund, die Bundesländer, Landkreise und Gemeinden. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sind zum Beispiel die DekaBank Deutsche Girozentrale, die Landesbanken, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Banken mit Sonderaufgaben in öffentlicher Rechtsform, öffentliche Bausparkassen (Landesbausparkassen) und Agrarinstitute.

Bezüglich der Einlagensicherung gibt es für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung, die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ). Durch die EdÖ werden entschädigungsfähige Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Darüber hinaus können die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute die Einlagen ihrer Kunden bei einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds schützen, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF). Zum Umfang des Einlagenschutzes des ESF können Sie sich unter www.voeb-es.de informieren.   

» Genossenschaftsbanken

Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute, die rechtlich als eingetragene Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt werden und deren Träger eine genossenschaftliche Bankengruppe ist. Zu den Genossenschaftsbanken zählen Volksbanken, Raiffeisenbanken, VR-Banken (Volks- und Raiffeisenbanken), Sparda-Banken (Spar- und Darlehenskassen), Spar- und Kreditbanken, Kölner Bank, Münchner Bank, Aachener Bank, Augusta-Bank Augsburg, Bank 1 Saar und einige andere Genossenschaftsbanken wie zum Beispiel die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, PSD-Banken, die GLS Gemeinschaftsbank oder kirchliche Banken wie zum Beispiel die Bank für Kirche und Diakonie.

Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank erfolgt bei den Genossenschaftsbanken über die BVR Institutssicherung GmbH in die alle Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) einbezogen sind. 

Darüber hinaus werden Spareinlagen, Sichteinlagen, Termineinlagen und Sparbriefe von Privatkunden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu einhundert Prozent und in praktisch unbegrenzter Höhe durch den Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken abgedeckt.


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