Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: eine verpasste Chance!

München, 17.12.2014 Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer in einer ersten Einschätzung:

„Unser Erbschaftsteuerrecht enthält enorme Ungerechtigkeiten, mancher erbt wenig und zahlt viel, anderer erbt viel und zahlt nichts. Dies liegt daran, dass die Politik von dem eigentlichen Grundgedanken des Erbschaftsteuerrechts, eine Bereicherung moderat zu besteuern, mit zahlreichen Ausnahmen abgewichen ist. Die Besteuerungsgerechtigkeit ging dabei über Bord.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies erkannt, aber leider nicht kraftvoll die erforderliche Konsequenz gezogen. Stattdessen fordert es nur Detailkorrekturen bei der Besteuerung von Unternehmen. Dies geht an dem eigentlichen Gerechtigkeitsproblem vorbei und führt nur dazu, dass Steuerbürger und Unternehmen noch stärker bürokratisch gegängelt werden.

Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. fordert hingegen eine klare und gerechte Steuerpolitik auch und gerade bei der Erbschaftsteuer:

  • Jeder Erbfall soll moderat und gerecht besteuert werden.
  • Ausnahmen von der Besteuerung widersprechen dem Gerechtigkeitsprinzip und gehören daher gestrichen.
  • Unternehmen müssen geschützt werden: Durch geringe Steuersätze für alle Steuerbürger wird dies automatisch erreicht, zudem soll jeder die Möglichkeit haben, die Erbschaftsteuer in Raten aus den laufenden Gewinnen aufzubringen.
  • Abgrenzungsprobleme gibt es nicht mehr, weil bei der Besteuerung nicht danach unterschieden wird, ob jemand um 1 Mio. EUR aus privatem oder betrieblichem Vermögen reicher wird.
  • Unternehmen müssen zum Zwecke der Erbschaftsteuer sachgerecht bewertet werden, das unternehmerische Risiko wird durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt.
  • Die Steuersätze sollten zwischen 2 und 10 Prozent betragen.“

» zu Teil 2 (Konsequenzen für den Steuerbürger)


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