Weniger als 20 Prozent haben ein Testament

Kommentar von Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht in München, zu den Ergebnissen der Postbank-Erbrechtsstudie 2012:

München, 31.05.2012

„Der Anstieg des Erbvolumens in Deutschland zeigt, dass das Thema Erben und Vererben in den kommenden Jahren für immer mehr Bundesbürger eine wichtige Rolle spielen wird. Umso alarmierender ist deshalb, daß der Postbank-Studie zufolge nach wie vor nicht einmal ein Fünftel der Bürger ein Testament errichtet. Natürlich ist die Scheu vor der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit menschlich nachvollziehbar. Doch die gesetzliche Erbfolge führt selten zu befriedigenden Ergebnissen. Vor allem Erbengemeinschaften bergen aus juristischen, aber auch aus menschlichen Gründen ein hohes Konfliktpotential. Die durch die Studie ermittelte Quote von Streit in 17 Prozent der Erbfälle ist dabei nach unserer praktischen Erfahrung viel zu niedrig.

Viele künftige Erblasser denken zudem nicht an die drohenden Steuerfallen: Werden die Freibeträge überschritten, kann eine beträchtliche Erbschaftsteuer anfallen, die den Nachlasswert bis zur Hälfte aufzehren kann. Vor allem bei Immobilienvermögen, das der Studie zufolge künftig in zwei von drei Nachlässen enthalten sein wird, besteht die Gefahr, daß die Erben wegen der Steuerbelastung zum Verkauf gezwungen sind.

Nur eine gut durchdachte und rechtzeitig in Angriff genommene Nachlassplanung bewahrt den Familienfrieden, gewährt die Umsetzung des Letzten Willens des Erblassers und reduziert die Steuerbelastung – dank kluger Gestaltung manchmal sogar bis zur völligen Steuerfreiheit. Erbrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet mit vielen Tücken. Ich rate deshalb dringend zur fachmännischen Beratung durch einen Spezialisten wie einen Fachanwalt für Erbrecht. Denn in der Praxis erweisen sich zahlreiche Laientestamente als unklar oder gar unwirksam.“

Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Prannerstr. 6 · 80333 München
Präsident: Dr. Anton Steiner
Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch-Eckardt,
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross
Weitere Informationen unter www.erbrechtsforum.de


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