Steuererklärungspflicht im Rentenalter

Pro Jahr gehen circa 1,2 Millionen Bundesbürger in Rente. Wer denkt, er müsse im Ruhestand keine Steuern mehr zahlen, der irrt jedoch. Denn durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz steigt der steuerliche Rentenanteil auf mindestens 50 Prozent. Schrittweise steigt der Besteuerungsanteil der ab 2006 begonnenen Renten um zunächst zwei, dann, ab 2021, um einen Prozentpunkt an. Im Jahr 2040 begonnene Renten unterliegen dann laut § 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a, aa EStG  letztendlich zu 100 Prozent der Besteuerung. Der Gesetzestext sowie der detailliert aufgeschlüsselte, steigende Besteuerungsanteil sind hier einsehbar. Doch viele Pensionäre in Deutschland können von der Rente alleine nicht leben. Daher beziehen sie Geld aus weiteren Quellen, etwa aus Mieten, Kapitalerträgen oder aus einem Nebeneinkommen. Verfügt also ein Senior über mehrere Einkommensquellen, muss er sie in seiner Einkommenssteuererklärung korrekt angeben. Sonst könnte es eine böse Überraschung geben und das Finanzamt plötzlich Tausende Euros als Nachzahlung verlangen; auch das Gegenteil, nämlich zu viele Steuern zu zahlen, wollen Rentner vermeiden. Einkünfte aus Rürup- oder Riesterverträgen müssen die Ruheständler ebenfalls versteuern.

Tipps für Senioren

Liegen die Gesamteinkünfte unter 8.130 Euro bei einem alleinstehenden Rentner, beziehungsweise unter 16.260 Euro bei einem Ehepaar, muss aktuell keine Steuererklärung eingereicht werden. Dieser sogenannte Freibetrag ist wiederum abhängig von Alter und Rentenbeginn. Die Pensionäre, die unter die Freibetragsregelung fallen, sollten sich dies vom zuständigen Finanzamt bestätigen lassen. Wer vergessen hat, eine Steuererklärung einzureichen, beantragt dort am besten eine Fristverlängerung und wartet nicht erst auf eine Benachrichtigung. Derzeit prüfen die Steuerbehörden auch bei Rentnern, die bisher keine Erklärung eingereicht haben, sodass jeder seine Einkommensquellen im Blick behalten sollte. Für Ruheständler, die den Überblick behalten, aber nicht zu viel Zeit für das Berechnen vergeuden wollen, gibt es geeignete Software, die speziell für ihre Bedürfnisse entwickelt wurde.

Software speziell für die Steuererklärung von Rentnern

Auch Pensionäre, die eine Distanz Computern gegenüber haben oder dem Internet gegenüber misstrauisch sind, finden mittlerweile geeignete Programme, die ihnen bei der Steuererklärung helfen. Eine Expertenlösung ist der TAXMAN für Rentner und Pensionäre vom Software-Anbieter Lexware. Ein multimediales Interview  zur Erfassung der individuellen Lebensumstände des Nutzers, eine Videoeinführung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erleichtern auch skeptischen, älteren Menschen den Zugang. Der TAXMAN lotet alle Sparmöglichkeiten, Steuerkniffe und Steuertricks für sie aus. Entscheidende Themen für Pensionäre, etwa Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grund- oder Grunderwerbssteuer, Pflegeaufwendungen und Krankheitskosten sowie ein umfangreicher Ratgeber in Buchform, helfen zu jeder Frage die passende Antwort zu finden. Hierbei ist die Aufteilung des Bildschirms übersichtlich gestaltet. Alle gesetzlichen Steueränderungen und sonstigen Neuerungen werden durch Updates ständig im Programm aktualisiert. Die elektronische Steuererklärung ELSTER zur Online-Übertragung der Daten an das Finanzamt inklusive der digitalen Signatur ist ebenfalls integriert. Das Programm ist als Software-Download hier erhältlich: 

Lexware Taxman Steuererklärung 2014 (Steuerjahr 2013) [Download]


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