Mit einer Sterbegeldversicherung die Angehörigen absichern

Beerdigungen kosten eine Menge Geld. Hinterbliebene müssen meist mit einem Betrag zwischen 5.000 und 10.000 Euro rechnen. Zahlreiche Kosten fallen an, vom Sarg über die Grabgebühr bis hin zur Trauerfeier. Für Angehörige stellt das insbesondere dann eine Herausforderung dar, wenn sie nur wenig erben. Im schlimmsten Fall müssen sie sich sogar verschulden. Eine Sterbegeldversicherung schützt davor.

Die Beerdigungskosten versichern

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, allerdings mit einer wesentlich niedrigeren Summe. Bei den meisten Versicherern gibt es eine Obergrenze von 10.000 Euro. Das hat den Vorteil, dass die Versicherten deutlich geringere Beiträge fordern. Eine Sterbegeldpolice kann sich fast jeder leisten. Mit ihr versichern Verbraucher gezielt die Kostengefahr für die Hinterbliebenen. Die Funktionsweise ist genau gleich wie bei einer Kapitallebensversicherung: Im Todesfall erhalten die Anspruchsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme. Meist kommen in gewissem Umfang Überschüsse hinzu, welche die Versicherungen erwirtschaftet haben und ihren Kunden gutschreiben. Eine weitere Übereinstimmung: Auch bei Sterbegeldversicherungen verlangen viele Anbieter eine Gesundheitsprüfung sowie die Angabe der Berufsgruppe. Damit wollen sie ihr Risiko einschätzen. Bei der Gesundheitsprüfung wollen sie insbesondere wissen, ob Versicherte möglicherweise bereits schwer erkrankt sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit bald sterben. Liegt das Risiko hoch, fordern Versicherungen mehr Prämie oder lehnen Anträge ab. Ausnahme: Andere Unternehmen bieten Verträge ohne Gesundheitsprüfung, bei diesen besteht aber eine Wartezeit (weitere Informationen unter bestattungsvorsorge-heute.de/sterbegeldversicherung/ . Der Versicherungsschutz beginnt dann beispielsweise erst drei Jahre nach der Vertragsvereinbarung.

Für wen sich eine Sterbegeldpolice empfiehlt

Eine Sterbegeldversicherung ist vor allem dann angeraten, wenn die Beerdigungskosten die Angehörigen erheblich belasten können. Das trifft nicht nur auf arme Familien zu. Beispielsweise hat ein Kind mit der Familie ein Haus gebaut und muss nun die Raten abbezahlen. Wenn dann das letzte verbliebene Elternteil verstirbt und nur wenig vererbt, kann das zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen. Aber nicht nur bei einer solchen, akuten Bedrohungslage eignet sich diese Versicherung. Vielleicht wollen Menschen auch bei günstigeren finanziellen Verhältnissen ihre Angehörigen nicht mit den erheblichen Kosten für ein Begräbnis belasten. Vielen ist der Gedanke unangenehm, dass ihr Tod neben Trauer Geldausgaben für die Hinterbliebenen verursacht. Sie können besser schlafen, wenn sie dies mit einer Sterbegeldversicherung meiden. Es gibt allerdings Rahmenbedingungen, in denen Verbraucher auf eine solche Police verzichten können. Das gilt unter anderem bei einem umfangreichen Erbe oder bei Kindern, die ein beachtliches Vermögen besitzen. Manche glauben, dass sie bei einer vorhandenen Risikolebensversicherung ebenfalls keine Sterbegeldpolice brauchen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum. MitF einer Risikolebensversicherung können sich Menschen nur eine bestimmte Zeit lang schützen, meist bis zu 65. Lebensjahr. Danach läuft der Vertrag aus. Er hilft entsprechend nur, wenn ein Versicherter vor dem Laufzeitende stirbt. Die meisten werden aber deutlich älter.

Was bei der Auswahl zu beachten ist

Wie bei allen Versicherungen existieren bei Sterbegeldversicherungen zwischen den Anbietern große Unterschiede beim Preis-Leistungs-Verhältnis. Durch einen umfassenden Vergleich von verschiedenen Anbietern können Versicherte viel Geld sparen. Das geht ganz einfach und unkompliziert über ein Online-Vergleichsportal, welches zahlreiche Anbieter miteinander vergleicht und den besten Anbieter für individuelle Wünsche findet. Es ist empfehlenswert sich bestimmten Vertragsdetails zu widmen. Es fragt sich zum Beispiel, ob sie später eine Erhöhungsoption nutzen können. Bei dieser können sie die Versicherungssumme mindestens einmal während der Laufzeit heraufsetzen. Auch die Länge der Beitragszahlung interessiert. Sie kann irgendwann enden oder bis zum Lebensende dauern. Zudem sollten Verbraucher prüfen, ob der Vertrag eine Testament- und Bestattungsberatung beinhaltet.


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