Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt
Aktuelles Erbrechtsurteil des Bundesgerichtshofs:
Abkömmlinge haben Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor ihrer Geburt
Deutsches Forum für Erbrecht e.V. weist auf wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH hin
München, 31.05.2012: Es ist eine wichtige Entscheidung für pflichtteilsberechtigte Kinder, Enkel und Urenkel: Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 23.5.2012 (Az. IV ZR 250/11) haben Abkömmlinge nach einer Schenkung des Erblassers auch dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn sie zum Zeitpunkt dieser Schenkung noch nicht geboren waren. Der Bundesgerichtshof gibt damit seine entgegenstehende frühere Rechtsprechung zu § 2325 Abs. 1 BGB auf.
Nach dem Gesetz hat der Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ergänzung seines Pflichtteils, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens an einen Dritten verschenkt hat. Zur Berechnung des Pflichtteils wird der Wert des Geschenks deshalb zum Nachlass hinzugerechnet.
Nach dem BGH galt dabei bislang: Um einen solchen Ergänzungsanspruch zu haben, mußte der Betroffene nicht erst beim Erbfall, sondern schon zum Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt und damit bereits geboren sein. Diese sog. „Theorie der Doppelberechtigung“ verwirft das Gericht jetzt. Die Begründung der Richter: Die bisherige Auffassung führe zu einer Ungleichbehandlung von Abkömmlingen, die mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar sei. „Mit der alten Rechtsprechung konnte es vorkommen, daß das ältere Kind des Erblassers wegen des Ergänzungsanspruchs einen höheren Pflichtteil erhielt als sein jüngeres Geschwisterkind, das erst nach der Schenkung geboren wurde“, erläutert Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht in München. „Dank der neuen Entscheidung ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch künftig nicht mehr vom zufälligen Umstand des Geburtszeitpunkts abhängig, was letztlich zu gerechteren Ergebnissen führt.“
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Wichtiges BGH-Urteil vom 23.5.2012: Abkömmlinge haben Pflichtteilsergänzungsanspruch nach einer Schenkung vor der Geburt © 2005-2024 PlanetSenior :: Inhalte sind notariell geschützt durch PriorMart AG