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AntwortenIn Rente - trotzdem Begutachtungstermin bei Sozialmedizinischen Dienst
von: Haan 17.12.2017 - 22:33 Uhr Beiträge: 3 |
Hi |
von: Viva200 22.06.2011 - 16:07 Uhr Beiträge: 1 |
Nach fünfeinhalb Jahren und vielen ärztlichen Gutachten habe ich 2009 endlich meine Rente auf volle Erwerbsminderung (Restless Legs Syndrom) vorm Sozialgericht durchsetzen können. Die Rente ist auf zwei Jahre befristet und würde in vier Monaten auslaufen. Zwecks Fortzahlung der Rente wurde ich nun von der Rentenversicherung aufgefordert aktuelle Berichte meiner behandelnden Ärzte einzureichen, was ich auch getan habe. Die ärztlichen Berichte belegen eine Verschlimmerung meines gesundheitlichen Zustandes und befürworten den Rentenstatus. Nun schickt mir die Rentenversicherung die Aufforderung zu einem kurzfristigen (innerhalb von 5 Tagen(!) Begutachtungstermin beim Sozialmedizinischen Dienst. Was soll ich davon halten? Faktisch zweifelt die Rentenversicherung ja damit die ärztlichen Berichte und Gutachten an. Ist das normal und rechtens? Für mich ist das Stress pur. Wer kann mir dazu etwas sagen? - Besten Dank schon mal. vorweg. |
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