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10 Vermögensnachfolge-Strategien - Tipp 9

9. Vorweggenommene Erbfolge  -  Oft nicht mehr nötig

Nicht selten haben Eltern ihren Kindern oder Enkeln lebzeitig Vermögen übertragen, damit später einmal Erbschaftsteuer gespart wird. Hintergrund: Alle zehn Jahre kann der Empfänger seinen Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag wieder voll in Anspruch nehmen. Es gilt also die Regel: Je früher die Eltern mit der Übertragung von Vermögen auf die Nachkommen beginnen, desto größer die Chance der Steuerersparnis. Aber das ist jetzt oft nicht mehr nötig. Grund: Sowohl für die Kinder als auch für die Enkel wurden die Freibeträge deutlich angehoben: für die Kinder von 205.000 EUR auf 400.000 EUR, für die Enkel von 51.200 EUR auf 200.000 EUR.

Gestaltungstipp von Prof. Groll:
„Der steuerlich motivierten lebzeitigen, oft auch schmerzlich empfundenen Trennung der Eltern von Vermögen bedarf es oft nicht mehr, zumal das Familienwohnheim auch den Kindern in der Regel steuerfrei vererbt werden kann. Man muß aber im Einzelfall prüfen: In nicht wenigen Fällen nützt die Anhebung der Freibeträge nichts, weil beim Immobilienerwerb durch Schenkung oder von Todes wegen nun immer der volle Verkehrswert der Immobilie zugrunde zu legen ist. Im Einzelfall kann daher eine vorweggenommene Erbfolge steuerlich nach wie vor sinnvoll sein.“



Ein Beitrag vom Deutschen Forum für Erbrecht e.V. vom 04.05.2010
Prannerstr. 6 • 80333 München
Präsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch-Eckardt, 
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross
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