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10 Vermögensnachfolge-Strategien - Tipp 7

7. Steuerfreie Vererbung auch größerer Unternehmen

Die spektakulären Beispiele aus Deutschland sind bekannt: Ganze Unternehmerfamilien (Eltern und Kinder) haben ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, um eines Tages im Erbfall die Erbschaftsteuer zu mindern oder gar ganz zu vermeiden. Seit der Erbschaftsteuerreform hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert. Was sich erstaunlicherweise noch nicht überall herumgesprochen hat: Es ist nun möglich, gewerbliches, freiberufliches, land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, sowie Mitunternehmeranteile sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (von regelmäßig mehr als 25 Prozent) vollkommen steuerfrei auf einen oder mehrere Nachfolger schenkungsweise zu übertragen oder von Todes wegen zu vererben. Immer noch geistert in vielen Köpfen die Vorstellung, eine Betriebsnachfolge vor allem größerer Unternehmen löse unweigerlich enorme Erbschaftsteuern aus. Nein: Führt der Nachfolger den Betrieb sieben Jahre fort, dann ist vollkommene Schenkung- oder Erbschaftsteuerfreiheit möglich.

Gestaltungstipp von Prof. Groll: 
„Man sollte sich unbedingt dazu beraten lassen, welche Bedingungen neben der siebenjährigen Betriebsfortführung erfüllt werden müssen, um die Steuerfreiheit für den Unternehmensnachfolger zu erlangen. Um drei Stichwörter geht es dabei primär: Einhaltung einer Mindestlohnsumme, Vermeidung von Überentnahmen, Begrenzung des Verwaltungsvermögens.“


Ein Beitrag vom Deutschen Forum für Erbrecht e.V. vom 04.05.2010
Prannerstr. 6 • 80333 München
Präsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch-Eckardt, 
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross
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