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Pflegestufen-Modell

Pflegebedürftige Menschen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in verschiedene Klassen eingestuft. Anhand dieser Einstufung werden die Leistungen der Pflegeversicherung erbracht.

Die Leistungserbringung erfolgt in drei Pflegestufen und wird für die häusliche Pflege und die stationäre Pflege mit unterschiedlichen Pflegesätzen angesetzt.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne der Gesetzgebung und damit berechtigt, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, sind Menschen, bei denen:

  • für eine Dauer von mindestens einem halben Jahr

  • aufgrund einer Krankheit oder Behinderung (altersunabhängig und Unabhängig von der Art der Krankheit/Behinderung)

  • einen erheblichen Bedarf an Hilfe bei ständig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen

  • bei der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung

    besteht.
Die täglich wiederkehrenden Verrichtungen werden dabei wie folgt definiert:
  • Ernährung:
    Aufnahme und mundgerechtes Zubereiten von Nahrung. (Das Kochen selbst gehört nicht dazu. Kochen wird der hauswirtschaftlichen Versorgung zugerechnet.)

  • Körperpflege:
    Baden, Duschen, Waschen, Kämmen, Zahnpflege, Rasieren, Urinieren, Stuhlgang, Wechsel von Hilfsmitteln zur Ausscheidung (Einlagen und Stomabeutel)

  • Mobilität:
    Selbstständig Gehen und Stehen, Selbstständig Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden, Auskleiden, Treppensteigen (im eigenen Wohnbereich), Verlassen und Wiederaufsuchen des eigenen Wohnbereiches (z. B. für Arztbesuche und Behördengänge, nicht für Spaziergänge)

  • Hauswirtschaftliche Versorgung:
    Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung, Bügeln, Waschen, Spülen, Ausbessern und Wechseln der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung. Ein täglicher Bedarf an Hilfe wird im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung nicht als notwendig angesehen.

Die Eingruppierung in die Pflegestufen

Die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe bestimmt zugleich die Bezugshöhe aus der Pflegeversicherung.

Die Eingruppierung einer pflegebedürftigen Person in die Pflegestufen hängt ab von

  • Art,

  • Häufigkeit,

  • Dauer
des täglichen Hilfebedarfs ab.

Berechnet wird dabei der Mindestzeitaufwand für die Durchführung der täglichen Hilfen. Die Hilfen müssen dabei regelmäßig in Anspruch genommen werden und ein bestimmter Mindestzeitaufwand wird zugrundegelegt.

Die Pflegestufen

Pflegestufe 1 - erheblich Pflegebedürftige:

  • Täglicher Mindest-Zeitaufwand: 90 Minuten

  • Zeitaufwand für Ernährung, Körperpflege, Mobilität: mindestens 46 Minuten

  • Täglicher Hilfebedarf: mindestens 2 Verrichtungen bei Ernährung, Körperflege, Mobilität und mehrmals in der Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftige:

  • Täglicher Mindest-Zeitaufwand: 3 Stunden

  • Zeitaufwand für Ernährung, Körperpflege, Mobilität: mindestens 2 Stunden
  • Täglicher Hilfebedarf: 3 mal bei mindestens zwei Verrichtungen bei Ernährung, Körperpflege, Mobilität und mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung 

Pflegestufe 3 - Schwerstbedürftige:

  • Täglicher Mindest-Zeitaufwand: 5 Stunden

  • Zeitaufwand für Ernährung, Körperpflege, Mobilität: mindestens 4 Stunden
  • Täglicher Hilfebedarf: 24 Stunden pro Tag,  bei Ernährung, Körperpflege, Mobilität und mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlicher Versorgung
     
     

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Pflegeversicherung. Pflegestufen-Modell - Pflegestufe 1 - 3. Eingruppierung in die Pflegegruppen. Wer gilt als pflegebedürftig. Erheblich Pflegebedürftige, Schwerpflegebedürftige, Schwerstbedürftige.