Pflegereform 2015

Pflegestärkungsgesetz I (PSG I):

Das Pflegestärkungsgesetz I sieht mit seiner Einführung und Umsetzung ab 1. Januar 2015 eine deutliche Ausweitung und Erhöhung der Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige vor. Außerdem wird die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht und ein Pflegevorsorgefonds etabliert. Die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Pflegestärkungsgesetz I erfolgt über die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte.

» mehr erfahren - Pflegestärkungsgesetz I


Pflegestärkungsgesetz II (PSG II):

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird in erster Linie der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert (statt 3 Pflegestufen gibt es dann 5 Pflegegrade) und eine neue Systematik der Beurteilung der Pflegebedürftigen eingeführt. Die Einstufung orientiert sich nicht wie bisher nur an den körperlichen Gebrechen, sondern bezieht nun die Auswirkungen einer Demenzerkrankung in die Einschätzung ein. Das PSG II trat zum 01.01.2016 in Kraft. Das neue Begutachtungsverfahren sowie die Änderung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Für die Finanzierung des Pflegestärkungsgesetzes II wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte erhöht.

» mehr erfahren - Pflegestärkungsgesetz II



Weitere Artikel zum Thema Pflege:

» Pflege (Startseite)

» Pflegebedürftigkeit

» Pflegegrade

» Das ehemalige Pflegestufen-Modell (bis 31.12.2016)

» Pflegeleistungshelfer


Pflegereform 2015: Was ändert sich? Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade. Die Leistungsbeträge steigen. Es gibt mehr Betreuer. Der Pflegeversicherungsbeitragssatz steigt. © 2005-2024 PlanetSenior :: Inhalte sind notariell geschützt durch PriorMart AG