Die Pflegereform 2015 fördert Wohnen im Alter

Durch den demographischen Wandel wird es in Zukunft immer mehr ältere Menschen geben, die im Krankheits- oder Pflegefall gut versorgt sein und in einem Umfeld wohnen wollen, in dem sie sich wohl fühlen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich zu wissen, dass es verschiedene Pflege-Betreuungs- und Wohnkonzepte gibt, mit denen Sie im Bedarfsfall abgesichert sind. Eine wichtige Rolle für das Wohnen im Alter spielen dabei die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Die Möglichkeiten von Wohnen und Pflege im Alter richten sich in erster Linie nach den Bedürfnissen. Ist eine Betreuung durch Familienangehörigen zu Hause möglich, können zusätzlich ambulante Pflegedienste einbezogen werden, um je nach nötiger Intensität der Betreuung hilfreich zur Seite zu stehen. Je nach Ihrem Wunsch oder Ihrer Pflegebedürftigkeit können Sie auch den Umzug in ein Seniorenwohnheim, in eine Seniorenresidenz oder in ein Pflegeheim planen. Außerhalb von Pflegeheimen bieten sich weitere Wohnformen für Ihr Leben im Alter an. Das betreute Wohnen sichert Ihnen Selbstständigkeit und Hilfe im Bedarfsfall. Sie können aber auch Ihre eigene Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten. Andere Möglichkeiten sind das Leben in Haus- und Wohngemeinschaften, bei denen sich Gleichgesinnte zusammenfinden oder in Mehrgenerationenhäusern. Hier bilden Menschen verschiedener Altersgruppen die Hausgemeinschaft.

Ein weiterer wichtiger Aspekt neben den Bedürfnissen ist die Finanzierung geeigneter Maßnahmen. Die soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung übernimmt die Finanzierung der Pflegeleistungen. Jedes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist automatisch auch pflegeversichert. Das heißt, dass im Bedarfsfall für jeden Versicherten Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe. Als Beitragszahler haben Sie im Verlauf Ihres Arbeitslebens einen bestimmten Betrag in die Pflegeversicherung eingezahlt. Zurzeit sind es 2,05 Prozent, von denen Ihr Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Durch die neuen Pflegestärkungsgesetze werden die Beitragssätze bis 2017 auf 2,55 Prozent erhöht.

Die neuen Gesetze versprechen eine Verbesserung, bzw. eine Erhöhung der Ihnen zustehenden Leistungen. Dennoch kann es sein, dass diese Zuwendungen nicht ausreichen, um Sie im Bedarfsfall ausreichend zu versorgen. Hierzu empfiehlt es sich, beispielsweise eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung, der sogenannten „Pflege-Bahr“, abzuschließen, mit der Sie sich eine feste jährliche Zulage sichern. Sie müssen dabei keine Gesundheitsprüfung ablegen und sind vor Vertragsausschlüssen und Risikozuschlägen geschützt.

Mit herkömmlichen Zusatzversicherungen können Sie sich vermutlich noch umfangreicher für den Pflegefall absichern; jedoch müssen Sie mit hohen finanziellen Aufwendungen rechnen. Hier empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss mehrere Angebote gründlich zu überprüfen. Im Januar 2015 ist die erste Phase des neuen Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten. Sie bedeutet, dass alle Leistungen der Pflegeversicherung pauschal um vier Prozent angehoben wurden. Die Situation für pflegende Angehörige hat sich dadurch deutlich verbessert. Die Dauer der Ersatzpflege ist von vier auf sechs Wochen gestiegen, der Leistungsbetrag hat sich um 62 Euro erhöht. Arbeitnehmern, die als Angehörige einen Pflegebedürftigen unterstützen, werden Lohnersatzleistungen von bis zu zehn Tagen gezahlt. Personen mit Pflegestufe 0 können erstmals die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Auch hier haben sich die Leistungen um 62 Euro erhöht.

Die neuen Pflegegesetze kommen allen in der Alltagskompetenz eingeschränkten Menschen zu Gute. Sie erhalten zusätzliche Leistungen zur Unterstützung im Haushalt und können mehr Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Möchten Sie Ihre Wohnung altersgerecht einrichten, erhalten Sie künftig Zuschüsse für Umbaumaßnahmen von bis zu 4000 Euro. Wohngemeinschaften mit mehreren Personen können sogar bis zu 16 000 Euro erwarten. Alternative Wohnformen werden besonders gefördert. So haben Sie zum Beispiel als Bewohner einer Seniorenwohngemeinschaft Anspruch auf 205 Euro im Monat.

Benötigen Sie Pflegehilfsmittel, können Sie auch hier von einer Erhöhung um neun Euro profitieren. Mit bereitgestellten Geldern will der Gesetzgeber die Anzahl der pflegenden Personen bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen erhöhen. Um den Nachwuchs für pflegende Berufe zu fördern, soll das gesamte Berufsfeld in Zukunft attraktiver gestaltet werden. Die zweite Phase befindet sich in Planung. Pflegebedürftigkeit und Einteilung der Pflegestufen werden neu definiert. Danach kommt allen psychisch, körperlich oder demenziell Erkrankten die gleiche Behandlung zu. Die Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade eingeteilt, was eine bessere und gerechtere Beurteilung erlaubt. Weiterführende ausführliche Informationen zur Pflegereform 2015 finden Sie auch unter https://www.baufi24.de/ratgeber/wohnen-und-leben-im-alter/.

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