Neuer Fokus für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser ab 2017

BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 017/2016
Veröffentlicht am Fr 26.02.2016

Thema: Willkommen bei Freunden, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege, Familie

MGH: "Unverzichtbar im sozialen Füreinander"

Bundesfamilienministerium fördert Mehrgenerationenhäuser ab 2017 mit neuer inhaltlicher Fokussierung

Bei der Bewältigung des demografischen Wandels spielen die Mehrgenerationenhäuser eine zunehmend wichtige Rolle. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant deshalb ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Dafür stehen jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens ist für April 2016 geplant.

Dazu erklärte der Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, heute (Freitag) in Berlin: "Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und haben sich für viele Gemeinden, Städte und Landkreise mittlerweile zu unverzichtbaren Bestandteilen im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner gemacht. Mehrgenerationenhäuser fördern gezielt das generationenübergreifende Miteinander und Engagement: Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen. Daher plant das Bundesfamilienministerium ein neues Bundesprogramm ab 2017."

Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen. Hauptziel ist, die Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Flüchtlingsintegration zu stärken. Das BMFSFJ fördert seit 2006 Mehrgenerationenhäuser in rund 450 Kommunen. Das 2. Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete im Januar 2012 und endet am 31.12.2016. Um Erfahrungswissen zu sichern, sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen im neuen Bundesprogramm möglichst erhalten bleiben.

Bisher geförderte Mehrgenerationenhäuser, die am Folgeprogramm nicht mehr teilnehmen werden, sollen durch neue Häuser ersetzt werden. Eine Bewerbung neuer Häuser ist also möglich und erwünscht. Antragsteller können kommunale und freie Träger sein.

Die konzeptionelle Neugestaltung beruht auf Anregungen aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung.

Statt, wie bisher vier, wird es ab 2017 nur noch zwei Schwerpunkte geben. Die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Außerdem werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung von freiwilligem Engagement und Sozialraumorientierung.

Um die kommunale Verankerung der Mehrgenerationenhäuser im neuen Programm zu stärken, ist neben der Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land künftig auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss soll konzeptionelle Überlegungen dazu beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden kann.

Der Bund wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des im Januar 2017 startenden neuen Bundesprogramms erprobt.


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