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Beiträge von Martin1954

Katarakt-Operation - Erfahrung mit neuem Wahlrecht

von: Martin1954

12.06.2012 - 19:45 Uhr

Hallo,
hat hier in der Runde schon jemand praktische Erfahrung mit dem neuen Wahlrecht fuer Patienten mit Katarakt gemacht? Erstatten die Krankenkassen das jetzt wirklich problemlos? Ich muss das fuer jemanden aus der Familie organisieren. Bin fuer alle Ratschlaege dankbar!!!
Martin

http://www.bdoc.info/pdf/Pressemitteilung-2011.pdf

BDOC begrüßt Mehrkostenregelung bei
Premiumlinsen
Für Augenärzte und ihre Patienten bringt das Versorgungsstrukturgesetz ab 1. Januar
2012 eine lang erwartete Verbesserung bei Katarakt-Operationen.
Bei der Kataraktoperation wird die getrübte Linse des Patienten durch eine neue
Kunstlinse ersetzt. Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen
Zusatznutzen bieten: Dies sind z.B. asphärische Linsen gegen Abbildungsfehler
des optischen Systems, multifokale Linsen für das Sehen in verschiedenen Entfernungsbereichen
oder torische Linsentypen zum Ausgleich von Abbildungsverzerrungen.
Diese Linsen sind nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten. Da das
Gesetz Zuzahlungen von Versicherten verbietet, mussten bisher Versicherte, die
statt der GKV-Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette
OP, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten
Linsenkosten privat zahlen.
Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine
Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine
Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil
der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden
wäre. Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur
noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die
Implantation der Premiumlinse. Eine ähnliche Mehrkostenregelung gibt es bereits
seit einigen Jahren beim Zahnersatz. Jetzt wird den gesetzlich Versicherten auch
in der Augenheilkunde die Teilhabe am medizintechnischen Fortschritt ohne finanzielle
Diskriminierung ermöglicht. Welche Kosten die Krankenkassen dabei übernehmen
müssen, muss nun der Bewertungsausschuss entscheiden. Dabei
schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die zusätzlichen ärztlichen Leistungen,
die auf Grund der Ausübung des Wahlrechts durch die Versicherten notwendig
werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Gleichwohl stellt die Neuregelung für Patienten eine deutliche finanzielle Besserstellung
dar.
Der BDOC begrüßt diese patientenfreundliche Mehrkostenregelung und sieht sich
als Vorreiter. Er hat bereits Premiumlinsen-Verträge mit Krankenkassen geschlossen,
die der jetzigen Lösung möglicherweise den Weg bereitet haben. Die Neuregelung
bestärkt den BDOC darin, mit innovativen Vertragsmodellen in der Augenchirurgie
weiter voran zu gehen.

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